Mann aus Stiftungsbereich pro Werk grinst und zeigt auf die Kamera
Bethel langfristig unterstützen

Mit einer Zustiftung helfen

Eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen hilft der Stiftung Bethel langfristig dabei, behinderte, kranke oder sozial benachteiligte Menschen auch in Zukunft zu unterstützen.

Fragen und Antworten

Thema Zustiftung

Was ist eine Zustiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die Bethel zeitnah für das vorgesehene Projekt nutzt, wird eine Zustiftung dem Stiftungsvermögen zugeführt und sicher angelegt. Dadurch erhöht sich Stück für Stück die finanzielle Sicherheit für unsere Arbeit, denn: Niemand darf das Stiftungsvermögen antasten, unsere Ausgaben dürfen wir nur von den Zinserträgen bestreiten. Erhöht sich das Stiftungsvermögen kontinuierlich, erzielen wir Jahr für Jahr bessere Erträge – und können sie für die guten Zwecke der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel einsetzen. Und das genau da, wo sie dringend benötigt werden. 

Wie wirkt eine Zustiftung?

Eine Zustiftung sorgt dafür, dass wir uns dauerhaft um Menschen kümmern können, die Hilfe brauchen. Sie finanziert diese Arbeit auf lange Sicht und ermöglicht die vielfältigen Hilfsangebote in Bethel auch in Zukunft.

Wer kann zustiften?

Jede und jeder kann zustiften. Eine Zustiftung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sich mit einer größeren Summe dauerhaft für die Arbeit der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel engagieren möchte.

Wie kann ich zustiften?

Per Überweisung oder Online-Formular. Bei einer Überweisung geben Sie einfach als Verwendungszweck „Zustiftung“ an. Nutzen Sie unser Online-Spendentool, wählen Sie „Sonstiger Zweck“ aus und geben Sie „Zustiftung“ als Nachricht ein.

Welche Steuervorteile gibt es?

Eine Zustiftung kann innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden. Dafür erhalten Sie die entsprechende Zuwendungsbestätigung. Die Zustiftung kann erfolgen durch Geldbeträge, Wertpapiere oder Immobilien.

Wer überprüft die Verwaltung der Zustiftungen an Bethel?

Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt und die kirchliche Stiftungsaufsicht kontrollieren unsere Arbeit regelmäßig.

Mehr Informationen

Ihr Ansprechpartner für Zustiftungen

Friedemann Draeger

Abteilung Spenden und Nachlässe

0521 144-4334

zustiftungen(at)bethel.de

Spendenkonto

v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

Sparkasse Bielefeld
DE48 4805 0161 0000 0040 77

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