Bußgelder für Bethel
Durch Bethel finden viele Menschen qualifizierte Hilfe. Rund 230.000 kranke, behinderte und sozial benachteiligte Männer, Frauen und Kinder werden individuell unterstützt.
Auf einen Blick
Bethel, das sind offene Orte der Gemeinschaft, in denen betreute und betreuende Menschen leben und arbeiten. Bußgeldzuweisungen tragen dazu bei, dass dies überhaupt möglich ist. Seit vielen Jahren können sich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte darauf verlassen:
- Bußgelder kommen zu 100% den hilfebedürftigen Menschen zugute
- Über Eingang oder Ausbleiben der Zahlungen werden Sie zeitnah informiert
- Die Gelder werden separat von den Spenden verbucht
- Für Bußgelder werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt
- Über die Verwendung der Bußgelder berichten wir Ihnen jährlich
Sofern Sie keine andere Verwendung wünschen, setzen wir die eingehenden Bußgelder für das Kinder- und Jugendhospiz Bethel ein. Informationen zu unseren anderen Hilfefeldern finden Sie hier Projekte & Hilfefelder
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind in den Listen der für Bußgelder empfangsberechtigten Einrichtungen geführt. Selbstverständlich stellen wir für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus.
Ihre Ansprechpartnerin für Bußgelder
Kontoverbindung für Bußgelder
Stiftung Bethel
Verwendungszweck: Aktenzeichen, Name, Ort
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG.
DE44 4786 0125 3519 3130 02