Informationen zu Wiederaufbauhilfen
Detailierte Informationen zum Verfahren der Antragstellung finden Sie hier.
Im Antragsformular machen Sie Angaben zum Schadenshergang, Ihren bisher erhaltenen Unterstützungsleistungen (Versicherung, Hilfsorganisationen, ISB) sowie zu Ihren Besitz- und Wohnverhältnissen und geben eine Selbstauskunft über Ihr Einkommen sowie Ihr Vermögen ab. Belege für Ihre Angaben laden Sie bitte als PDF-Dateien oder Bilddateien hoch. Nach Absenden Ihres Online-Antrags erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit ihren Antragsdaten als Antragsbestätigung.
Damit Ihr Antrag auch rechtskräftig bei der Diakonie-Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe eingereicht wird, drucken Sie die Bestätigungs-Mail aus, unterschreiben das Formular und senden es gemeinsam mit Ihrer ausgefüllten Selbstauskunft per Post an folgende Adresse:
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Zentrum Drittmittel und Fundraising
– Wiederaufbauhilfe –
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf
Ihr Antrag wird mit den eingereichten Unterlagen vom DKH-RWL-Team in Düsseldorf geprüft. Sollten Nachfragen bestehen oder Belege fehlen, nehmen die Mitarbeitenden der DKH-RWL oder die Referentinnen und Referenten des Regionalteams Ahrtal per E-Mail, Telefon oder Hausbesuch Kontakt zu Ihnen auf. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin finden Sie auch Erklärungen zu den nächsten Schritten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der digitalen Antragsstellung benötigen, kommen Sie gern auf uns zu.
Diese Dokumente werden zur Prüfung Ihres Antrags auf Wiederaufbauhilfe benötigt:
- Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments (Reisepass, Führerschein, etc.)
- Grundbuchauszug
- ISB-Bescheid
- Bewilligungsbescheide anderer Hilfsorganisationen
- Hochwasserbescheinigung der Gemeinde
- ggf. Bescheid über erhaltene Versicherungsleistungen bzw. Ablehnungsbescheid der Versicherung
- ggf. Schadensgutachten
- ggf. Rechnungen
- ggf. Fotos des Schadens
- Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen. Eine Vorlage ist hier abrufbar.
Alle Dokumente markieren Sie mit der Maus und laden diese gemeinsam hoch. Wenn Sie keine PDF-Datei eines Dokuments haben, können Sie auch Foto-Dateien (png, jpg, etc.) hochladen. Hinweise für das Hochladen von Anlagen:
- Anlagen dürfen eine maximale Größe von 3MB pro Datei nicht überschreiten
- Sie können mehrere Dateianlagen gleichzeitig auswählen und hochladen, allerdings müssen diese in einem Schritt markiert und hochgeladen werden
- Das erneute Auswählen und Hochladen von Anlagen überschreibt die zuvor hinzugefügten Anlagen
- Falls Sie Nachweise nicht erbringen können, begründen Sie dies bitte unter den Anmerkungen zum Antrag.
Zunächst prüfen wir Ihren Online-Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität und nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid per Mail.
Die Fördersumme wird dann in zwei Tranchen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen. Die erste Tranche (50%) wird kurz nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ausgezahlt, die zweite Tranche (50%) nach Eingang von Rechnungsbelegen in Höhe der bewilligten Gesamtfördersumme.
Ihre Bewilligung ist ab dem Datum der Ausstellung ein Jahr gültig. Sollte diese Frist nicht ausreichen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, sodass wir eine gemeinsame Lösung besprechen können.
Die Mittel werden unter dem Vorbehalt ausgezahlt, dass Sie keine ausreichende Förderung der ISB, von Versicherungen oder anderen Dritten (Hilfsorganisationen, etc.) zur Abdeckung des Schadens erhalten haben. Sollten Sie nachträglich weitere Hilfen für den Wiederaufbau erhalten, müssen Sie uns hierüber informieren. Auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden geringer ist als in Ihrem Antrag angegeben, müssen Sie uns dies mitteilen. Falls Sie nach Abschluss Ihres Bauvorhabens mehr Geld erhalten haben als die im Bewilligungsbescheid angegebene Gesamtsumme, müssen Sie den Differenzbetrag zurückzahlen.
Die Fluthilfemittel der Diakonie Katastrophenhilfe stammen ausschließlich aus Spendengeldern. Daher muss sichergestellt sein, dass Auszahlungen zielgerichtet und nachweisbar erfolgt sind.
Im Fall einer besonders hohen Deckungslücke können über einen erweiterten Wiederaufbauhilfe-Antrag weitere Hilfen bis zu einer Gesamthöhe von 75.000 Euro beantragt werden.
Voraussetzung ist ein abgeschlossener Erstantrag
Kontakt
RegionalTeam Ahrtal der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
Integratives Mehrgenerationen-Quartier (IMQ)
Schützenstraße 127
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:
Stephan Zöllner: 0151-62541978
Olaf Tegtmeier: 0171-6815079
E-Mail: regionalteam-ahrtal(at)bethel.de